Förderschüler an Schulen in Hamburg

Auch in Hamburgs Schulen sollen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf soweit wie möglich in den Regelschulbetrieb integriert werden. Hamburgs Schulsenator Wersich hat jetzt hier diese Woche die Weichenstellung für das Schuljahr 2011/2012 vorgenommen, um Planungssicherheit für betroffene Schüler und Eltern in Hamburg für das kommende Schuljahr zu schaffen. Die Details:

Eltern von Schülern mit besonderem Förderbedarf in Hamburg haben die Wahlmöglichkeiten in den Klassenstufen 1, 2, 5 und 6 zu entscheiden, ob ihre Kinder an einer Förderschule oder an einer Regelschule in Hamburg unterrichtet beziehungsweise beschult werden. Die neue Festlegung der BSB Hamburg beinhaltet die folgenden Punkte:

  • Im Schuljahr 2011/12 wird diese Regelung aufwachsen, so dass dann die Wahlfreiheit für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Jahrgängen 1 und 2 sowie 5 und 6 gilt. Die Erfahrungen des laufenden Schuljahres sollen berücksichtigt und darauf aufbauend Verbesserungen erarbeitet werden.
  • Die bestehenden Integrationsstandorte (sogenannte I-Klassen) sowie Integrativen Regelschulen (IR-Klassen) und die Lerngruppen der beiden Integrativen Förderzentren (IF-Klassen) werden ein weiteres Mal im Jahrgang 1 beziehungsweise 5 eingerichtet.
  • Für die neuen Integrationsstandorte gilt, dass die derzeit gültigen Voraussetzungen für eine Anschubressource bestehen bleiben beziehungsweise bei Bedarf eine Anschubressource neu vergeben wird.
  • Die im §12 vorgesehene schulseitige Versorgung mit zusätzlich erforderlichen Unterstützungsangeboten soll im kommenden Schuljahr so erfüllt werden, dass Schulbegleitungen im jeweils individuell benötigten Umfang durch die (Regel-) Schule sichergestellt werden.

Der Nachhilfe News Blog begrüßt die Entscheidung der BSB Hamburg, stellt sie doch eine folgerechtliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Jedoch fragen wir uns, warum das Übergangsrecht / Wahlrecht auf die unteren Klassenstufen begrenzt ist.

Sinnvoll wäre auch ein Übergangsrecht in höheren Klassenstufen, zum Beispiel in Klassenstufe 8, wenn es um die Erreichung berufsqualifizierender Schulabschlüsse für Sonderschüler (besser: Förderschüler) geht… Wir betreuen mit unserer professionellen Nachhilfe zu Hause in Hamburg auch viele Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und bereiten diese auf Schulabschlüsse vor. Vielfach wären diese Schüler auch gut auf einer Regelschule aufgehoben…

Veröffentlicht von

Dr. Kai Pöhlmann

Dr. Kai Pöhlmann ist Inhaber der ABACUS Nachhilfe Institute Hamburg und Kreis Pinneberg und Gründer des ersten ABACUS-Nachhilfeinstitutes nördlich der Isar. Google+

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